Unsere Leistungen

Grundpflege, Verhinderungspflege, Behandlungspflege, Wundversorgung & Pflegeüberleitung

Wir bieten Ihnen grundpflegerische Leistungen (nach SGB XI – Pflegeversicherung) an, wie z. B. Hilfestellung bei der Körperpflege oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Diese Leistungen bieten wir Ihnen auch im Rahmen der Verhinderungspflege an.

Auf Verordnung Ihres Hausarztes oder Anordnung des Krankenhauses leisten wir Behandlungspflege (nach SGB V – Krankenversicherung) wie z. B. Verbände wechseln oder Injektionen, RR-Kontrolle, Medikamente verabreichen, richten und überwachen, Infusionen, parenterale und enterale Ernährung.

Wir übernehmen nach Rücksprache mit dem operierenden Arzt auch die Versorgung nach ambulanten Operationen und arbeiten auch mit Wundexperten zusammen.

Zudem bieten wir eine Pflegeüberleitung an, organisieren also alles Notwendige vor Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus, um Ihre Pflegesituation zu Hause sicherzustellen. Auf Antrag der Kranken- und Pflegekassen schulen unsere Fachkräfte auch gerne Angehörige nach den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. Ebenso können bei uns vorgeschriebene Pflegeberatungseinsätze nach SGB XI § 37 abgerufen werden.

Betreuung bei Demenz

Außerdem bieten wir stundenweise ambulante Betreuung bei Demenz an. Wir kommen zu Ihnen oder Ihrem Angehörigen nach Hause und verbringen gemeinsame Zeit in der eigenen Häuslichkeit. In dieser Zeit werden Aktivitäten auf Basis vorangegangener Biografiearbeit angeboten. Diese Betreuung wird durch die Pflegekasse finanziert.

Pflegeschulungen

Wir bieten auch Pflegeschulungen und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SBG XI, auch in der häuslichen Umgebung, an.

Hauswirtschaftliche Dienste

Wir reinigen Ihr Haus oder Ihre Wohnung, waschen Ihre Wäsche, kochen für Sie oder erledigen Ihren Einkauf. Dafür gibt es übrigens auch von Seiten der Pflegeversicherung die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Pflegegrade zu erhalten.

Entlastungsleistungen

Der Entlastungsbetrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Dafür stehen 125,- Euro monatlich zur Verfügung für unterschiedliche Leistungen wie z. B. Hauswirtschaft oder Betreuung.

Intensive häusliche Pflege

Ambulante Intensivpflege bedeutet die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen (z.B. Patienten mit Tumorerkrankungen oder neurologischen Erkrankungen) außerhalb einer Klinik.

Vermittlung von Plätzen für die Tagespflege oder die vollstationäre Kurzzeitpflege

Neben den ambulanten Diensten befindet sich in Rheinhausen unser Generationenhaus St. Josef, in dem wir vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege anbieten.

Beratung von Kunden, Angehörigen und Interessenten in allen pflegerelevanten Fragen

  • Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen zu allen die Pflege betreffenden Themen eine Beratung, wie z.B.
  • Beratung zur Ersteinstufung in die Pflegeversicherung
  • Höherstufung bei vorhandenem Pflegegrad
  • Beratung zu pflegerelevanten Themen, z.B. rückenschonendes Arbeiten für Angehörige
  • Beratung zur Wohnraumanpassung
  • Beratung und Veranlassung zur Beschaffung von PflegehilfsmittelnAußerdem beantworten wir alle Fragen rund um die gesetzliche Pflegeversicherung. Alle Beratungen werden von unseren ausgebildeten Pflegefachkräften mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Pflege durchgeführt.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch in vielen weiteren Bereichen des Alltags. Auf Wunsch organisieren wir für Sie auch Fußpflege, Friseurtermine oder Massagen. Sprechen Sie uns gerne an.


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